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Aufnahmebedingungen

Verein «Endlich leben»
Zweite Chance für Hunde in Not

Bedingungen für die Aufnahme eines Hundes zur Sozialisierung, Resozialisierung und Erziehung:

Der Verein Endlich leben nimmt Hunde unter folgenden Umständen in ein Sozialisierungsprogramm auf:

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  • Der Hund ist im Tierheim und aufgrund seines Verhaltens nicht vermittelbar.

  • Der Hund aufgrund seines Verhaltens aus privater Haltung abgegeben oder eingeschläfert werden soll.

  • Wenn der/die Hundehalter:in eines verhaltensauffälligen Hundes aus nachweislich finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, an einem Sozialisierungsprogramm teilzunehmen. Der Verein Endlich leben behält sich das Recht vor, zur Beurteilung einen Steuernachweis zu verlangen.

Kostendeckung

  • Volle Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des/der Hundehalters/Hundehalterin bis maximal CHF 59’000 und einem liquiden Vermögen von unter CHF 15’000

  • 80 Prozent Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des/der Hundehalters/Hundehalterin von 59'001.00 bis 69'000.00 und einem liquiden Vermögen von mehr als CHF 10’000

  • 50 Prozent Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des/der Hundehalters/Hundehalterin von 69'001.00 bis 89'000.00 und einem liquiden Vermögen von mehr als CHF 10’000

  • Keine Kostendeckung bei einem steuerbaren Jahreseinkommen des/der Hundehalters/Hundehalterin von über CHF 89’000


Folgende Anforderungen werden gestellt:

  • Der Hund muss geimpft sein.

  • Der Hund muss offensichtlich gesund sein.

  • Der Hund darf nicht trächtig sein.


Folgende Gründe berechtigen nicht zur Aufnahme eines Hundes in ein Sozialisierungsprogramm:

  • Ferienabwesenheit.

  • Keine Lust mehr, den Hund zu halten.

  • Umzug in eine Immobilie, in welcher Hunde nicht gehalten werden dürfen.

  • Krankheit des Haltenden.

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